Im Kanton Luzern wurde die Liegenschaftssteuer per 9. Februar 2014 aufgehoben. Wer am 1.1.2014 Eigentümer einer im Kanton Luzern gelegenen Liegenschaft ist, hat die Liegenschaftssteuer für das Jahr 2014 noch zu entrichten.
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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