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AutorenbildMichal Sosnecki

Liegenschaftssteuer 2014 trotz Aufhebung im Kanton Luzern fällig

Im Kanton Luzern wurde die Liegenschaftssteuer per 9. Februar 2014 aufgehoben. Wer am 1.1.2014 Eigentümer einer im Kanton Luzern gelegenen Liegenschaft ist, hat die Liegenschaftssteuer für das Jahr 2014 noch zu entrichten.



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