Lohnaufrechnung: Ausgerichtete Lohn- und Bonuszahlung können nur genügend begründet anerkannt werden. Ein gegenüber dem Vorjahr beinahe verdoppeltes und im Vergleich mit den Bezügen verdreifachtes Jahressalär hält einem Drittvergleich nicht stand. Die Vermutung eines offensichtlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung muss durch den Steuerzahler entkräftet werden.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDie Erfassung nur des Monatsumsatzes in der Buchhaltung genügt nicht für die zeitnahe Aufzeichnung und kann steuerliche Folgen haben.
Ein Arzt erzielt Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Dies gilt auch dann, wenn die Rechnungsstellung über eine...
Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
bottom of page