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Mangelhaftes Kassabuch rechtfertigt Ermessenstaxation

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 3. Juni 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Kassabuch, das mehrheitlich negative Saldi aufweist, ist mangelhaft und  eine Ermessenstaxation demnach zulässig.



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