Die Mitwirkungspflichten werden verletzt, wenn ein Steuerpflichtiger nicht zu einer mündlichen Einvernahme bei der Steuerrekurskommission erscheint und er geltend macht, er habe lediglich Rechtsfragen aufgeworfen und wolle und könne zum Sachverhalt keine weiteren Angaben machen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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