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Nachholbedarf beim Liegenschaftsunterhalt

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 21. Juni 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Liegenschaftsunterhalt: Aus Art und Umfang von Umbauarbeiten, die über den normalen periodischen Unterhalt hinausgehen, kann auf eine vormalige Vernachlässigung der fraglichen Liegenschaft geschlossen werden. Aus vorgelegten Rechnungen kann geschlossen werden, dass es sich um umfassende Umbau- bzw. Renovationsarbeiten handelt, wie sie regelmässig nur erforderlich sind, wenn ein aufgestauter Unterhaltsbedarf besteht (z.B. Teilsanierung der sanitären Anlagen).





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