Die kantonale Steuerverwaltung darf für die ermessensweise Festsetzung des steuerbaren Einkommens im Nachsteuerverfahren auf die von der ESTV im Rahmen einer Mehrwertsteuerkontrolle ermittelten Umsätze zurückgreifen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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