Nachsteuer basierend auf MWST-Daten
- Michal Sosnecki
- 23. Jan. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Die kantonale Steuerverwaltung darf für die ermessensweise Festsetzung des steuerbaren Einkommens im Nachsteuerverfahren auf die von der ESTV im Rahmen einer Mehrwertsteuerkontrolle ermittelten Umsätze zurückgreifen.