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Nachsteuer basierend auf MWST-Daten

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 23. Jan. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Die kantonale Steuerverwaltung darf für die ermessensweise Festsetzung des steuerbaren Einkommens im Nachsteuerverfahren auf die von der ESTV im Rahmen einer Mehrwertsteuerkontrolle ermittelten Umsätze zurückgreifen.



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