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AutorenbildMichal Sosnecki

Nachsteuer basierend auf MWST-Daten

Die kantonale Steuerverwaltung darf für die ermessensweise Festsetzung des steuerbaren Einkommens im Nachsteuerverfahren auf die von der ESTV im Rahmen einer Mehrwertsteuerkontrolle ermittelten Umsätze zurückgreifen.



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