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Nachsteuer bei unbekannten Unregelmässigkeiten

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 20. Juni 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 3. März

Nachsteuerverfahren: Die Steuerverwaltung ist befugt, ein Nachsteuerverfahren einzuleiten, wenn das Salär eines Angestellten einer GmbH in der Steuererklärung der Gesellschaft zwar ausgewiesen wird, bei der nachträglichen Veranlagung der natürlichen Person alsdann jedoch Unregelmässigkeiten auftauchen. Es handelt sich dann um Tatsachen, die der Steuerbehörde nicht bekannt waren.



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