Nachsteuerverfahren: Die Beschwerdeführerin deklarierte eingenommene Darlehenszinsen nicht als Einkommen, sondern schlug sie zum Kapital. Dieser Umstand stellt keine neue Tatsache dar; die Steuerverwaltung hätte bereits im ordentlichen Verfahren einschreiten und diese Beträge aufrechnen müssen.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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