top of page

Nachsteuer: Darlehenszinsen hätten als Einkommen erfasst werden müssen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 21. Dez. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Nachsteuerverfahren: Die Beschwerdeführerin deklarierte eingenommene Darlehenszinsen nicht als Einkommen, sondern schlug sie zum Kapital. Dieser Umstand stellt keine neue Tatsache dar; die Steuerverwaltung hätte bereits im ordentlichen Verfahren einschreiten und diese Beträge aufrechnen müssen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page