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AutorenbildMichal Sosnecki

Nachsteuer: Darlehenszinsen hätten als Einkommen erfasst werden müssen

Nachsteuerverfahren: Die Beschwerdeführerin deklarierte eingenommene Darlehenszinsen nicht als Einkommen, sondern schlug sie zum Kapital. Dieser Umstand stellt keine neue Tatsache dar; die Steuerverwaltung hätte bereits im ordentlichen Verfahren einschreiten und diese Beträge aufrechnen müssen.



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