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AutorenbildMichal Sosnecki

Nachsteuer trotz fehlender Bestätigung der Anmeldung durch Gemeinde

Meldet ein Steuerpflichtiger sich bei der Gemeinde an, und wird diese Anmeldung von der Gemeinde aber nicht bestätigt, so muss die Steuerbehörde sich dieses Wissen der Gemeinde nicht anrechnen lassen und ist befugt, ein Nachsteuerverfahren einzuleiten.



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