Meldet ein Steuerpflichtiger sich bei der Gemeinde an, und wird diese Anmeldung von der Gemeinde aber nicht bestätigt, so muss die Steuerbehörde sich dieses Wissen der Gemeinde nicht anrechnen lassen und ist befugt, ein Nachsteuerverfahren einzuleiten.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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