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AutorenbildMichal Sosnecki

Nachsteuerverfahren bei falsch deklariertem ausländischem Wertschriftendepot

Wird ein ausländisches Wertschriftendepot unter „übrige Vermögenswerte“ und ohne Vermögenserträge deklariert, und entdeckt dies die Steuerverwaltung erst nach Rechtskraft der Veranlagungen, sind die Voraussetzungen für ein Nachsteuerverfahren gegeben.



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