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AutorenbildMichal Sosnecki

Nachsteuerverfahren: Verwertbarkeit von Treuhänderinformationen trotz Geschäftsgeheimnisverletzung

Für Informationen eines Treuhänders besteht im Nachsteuerverfahren auch dann kein Beweisverwertungsverbot, wenn der Treuhänder Geschäftsgeheimnisse verletzte. Anders sähe es auch bei einer Berufsgeheimnisverletzung..



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