Für Informationen eines Treuhänders besteht im Nachsteuerverfahren auch dann kein Beweisverwertungsverbot, wenn der Treuhänder Geschäftsgeheimnisse verletzte. Anders sähe es auch bei einer Berufsgeheimnisverletzung..
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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