Wer einen behaupteten Auslandaufenthalt nicht nachweisen kann, bleibt in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Das Revisionsverfahren ist ausgeschlossen, da der Auslandaufenthalt bereits in der Einsprache hätte belegt werden können.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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