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AutorenbildMichal Sosnecki

Nachweis Auslandaufenthalt entscheidend für Steuerpflicht

Wer einen behaupteten Auslandaufenthalt nicht nachweisen kann, bleibt in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig. Das Revisionsverfahren ist ausgeschlossen, da der Auslandaufenthalt bereits in der Einsprache hätte belegt werden können.



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