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Nachweis fehlender Grundstücksgewinne bei Ermessenstaxation

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 31. Aug. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Ermessenstaxation: Der Nachweis fehlender verrechenbarer Grundstücksgewinne in einem Kalenderjahr kann nicht ausschliesslich mit einer Steuererklärung geleistet werden, sondern durchaus auch auf andere Weise, etwa durch eine einschlägige Bestätigung der Steuerverwaltung. Im Einzelfall ist dann die grundsätzliche Frage zu beantworten, ob die Berücksichtigung eines Verlusts im Rahmen der Überprüfung einer Ermessensveranlagung überhaupt zulässig ist.


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