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AutorenbildMichal Sosnecki

Nachweisloser Austritt: Einkünfte bleiben steuerpflichtig

Kann ein Gesellschafter einer Baugesellschaft seinen Austritt aus dieser nicht nachweisen, ist davon auszugehen, dass er weiterhin Gesellschafter ist. Die Einkünfte aus der Baugesellschaft sind ihm weiterhin steuerlich zuzurechnen.



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