Nachweispflicht bei Abschreibung von Genossenschaftsanteilen
- Michal Sosnecki
- 28. Dez. 2015
- 1 Min. Lesezeit
Will eine Aktiengesellschaft ihre bilanzierten Genossenschaftsanteile abschreiben, muss sie den tatsächlichen Minderwert der Anteile hinreichend nachweisen.