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Nachweispflicht bei Abschreibung von Genossenschaftsanteilen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 28. Dez. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Will eine Aktiengesellschaft ihre bilanzierten Genossenschaftsanteile abschreiben, muss sie den tatsächlichen Minderwert der Anteile hinreichend nachweisen.



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