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Nachweispflicht bei Wohnsitzverlegung

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 22. Aug. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Steuerrechtlicher Wohnsitz: Wohnen die Steuerpflichtigen während vier Jahren an einem Ort, so liegt es nicht an den Steuerbehörden, das Weiterbestehen dieses Domizils dazutun, vielmehr ist es an den Beschwerdeführern, die Wohnsitzverlegung in einen anderen Kanton nachzuweisen.



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