Wer Verluste aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Ausland geltend machen will, muss nachweisen, dass diese geschäfts- oder berufsmässig begründet sind. Misslingt dieser Nachweis, können die Verluste in der Schweiz nicht abgezogen werden. Die Steuerbehörde muss diesbezüglich keine Schätzung oder Ermessensveranlagung vornehmen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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