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Nachweispflicht für steuerlich abzugsfähige Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 9. Jan. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Wer Zuwendungen an juristische Personen macht, die zugleich wegen Gemeinnützigkeit und wegen Kultus steuerbefreit sind, muss beweisen, dass die Zuwendung auf das Konto verbucht wurde, welches für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.



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