Nachweispflicht für wertvermehrende Aufwendungen
- Thanusiya Wimalanathan
- 3. Dez. 2012
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Aktualisiert: 13. Feb.
Wertvermehrende Aufwendungen können bei der Festsetzung des steuerbaren Grundstückgewinns nur dann berücksichtigt werden, wenn der Verkäufer nachweist, dass er selbst und nicht ein Dritter die Kosten getragen hat.