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Neue Begehren vor Bundesgericht unzulässig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 7. Okt. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Neue Begehren sind vor Bundesgericht unzulässig. Da der Beschwerdeführer im vorinstanzlichen Verfahren lediglich die Gewährung des Abzuges der Kosten für den Arbeitsweg beantragt hat, kann das Bundesgericht nicht überprüfen, ob sich der Wohnsitz des Beschwerdeführers überhaupt noch im betreffenden Kanton befunden hat.



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