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Neue Praxis zu Ausscheidungsverlusten rückwirkend anwendbar

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 3. März 2013
  • 1 Min. Lesezeit

Die neue Praxis des Bundesgerichts zur Übernahme von Ausscheidungsverlusten ist auch auf Verfahren anwendbar, deren Veranlagungsverfügung bereits vor Publikation der neuen Praxis ergangen ist.



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