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Nicht nachgewiesene Bareinzahlungen als Einkommen

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 8. Juli 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Die Steuerverwaltung nahm bei einem Hotelier in Zermatt eine Buchprüfung vor, wobei zwei nicht deklarierte Bankkonten entdeckt wurden. Auf eines dieser Bankkonten waren verschiedene Bareinzahlungen erfolgt, welche die Steuerverwaltung als nicht deklarierte Einnahmen qualifizierte, da ihre Herkunft nicht nachgewiesen werden konnte.



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