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Nichtigkeit fehlerhafter Entscheide bei schwerwiegendem Mangel

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 6. Jan. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Nichtigkeit: Fehlerhafte Entscheide sind nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nichtig, wenn der ihnen anhaftende Mangel besonders schwer wiegt, wenn er offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist und wenn zudem die Rechtssicherheit durch die Annahme der Nichtigkeit nicht ernsthaft gefährdet wird. Mängel sind primär mit Einsprache zu rügen, soweit ein weniger schwerwiegender Verfahrensmangel oder die materielle Unrichtigkeit gerügt werden soll.




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