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AutorenbildMichal Sosnecki

Nichtigkeit von Veranlagungen: Beachtung und Begründungspflicht

Die Nichtigkeit einer Veranlagung ist von sämtlichen rechtsanwendenden Behörden jederzeit von Amtes wegen zu beachten. Wird jedoch vor Bundesgericht erstmals behauptet, eine Veranlagungsverfügung erweise sich als nichtig, ohne dies zu begründen, ist darauf nicht einzutreten.



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