Die Nichtigkeit einer Veranlagung ist von sämtlichen rechtsanwendenden Behörden jederzeit von Amtes wegen zu beachten. Wird jedoch vor Bundesgericht erstmals behauptet, eine Veranlagungsverfügung erweise sich als nichtig, ohne dies zu begründen, ist darauf nicht einzutreten.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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