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AutorenbildMichal Sosnecki

Originärer Goodwill als geldwerte Leistung an Aktionär

Bringt ein Arzt, welcher vorher für seine Aktiengesellschaft tätig war, den Patientenstamm (originärer Goodwill) in eine andere Aktiengesellschaft ein, an der er ebenfalls beteiligt ist und für die er künftig arbeitet, liegt eine geldwerte Leistung an den Aktionär vor. Der originäre Goodwill ist – obwohl er weitgehend von den Fähigkeiten des Praxisinhabers abhängt – der Gesellschaft und nicht dem Praxisinhaber zuzurechnen.



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