top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Pauschale Steueranrechnung: Dreijährige Verwirkungsfrist nicht erstreckbar

Die Antragsfrist für die pauschale Steueranrechnung von „drei Jahren nach Ablauf der Steuerperiode, in der die Dividenden fällig geworden sind“, ist eine nicht erstreckbare Verwirkungsfrist.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page