top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Pflicht zur Stellungnahme nur bei relevanten Vorbringen

Rechtliches Gehör: Die Steuerjustizbehörden müssen nicht zu allen möglichen Vorbringen, z.B. solchen, die mit den zu entscheidenden Rechtsfragen nichts zu tun haben, Stellung nehmen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page