Die Bewertung des Steuerwerts der Aktien einer nicht börsenkotierten Aktiengesellschaft mit nach der Praktikermethode stellt keine willkürliche Abweichung von der Bestimmung im seit 2009 geltenden kantonalen Steuergesetz dar, auch wenn dort das Wort «Ertragswert» im Gegensatz zur Bestimmung im alten Gesetz nicht explizit genannt wird.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page