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AutorenbildMichal Sosnecki

Privatvermögen bei Liegenschaftenhandel

Wenn die Elemente für die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Bereich des Liegenschaftenhandels nicht ausreichend sind, ist die Liegenschaft dem Privatvermögen zuzuordnen und der Pauschlabzug ist zulässig.



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