Prozesskosten bei unnötigen Beschwerden
- Thanusiya Wimalanathan
- 2. Nov. 2010
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Unnötige Kosten hat im Verfahren vor Bundesgericht zu bezahlen, wer sie verursacht hat. Das Bundesgericht hat wiederholt Prozesskosten denjenigen Rechtsvertretern auferlegt, welche unter Verkennung elementar(st)er Sorgfaltspflichten eine offensichtlich unzulässige Beschwerde einreichen, was vorliegend gerade noch nicht der Fall war.