Prüfumfang der höheren Instanz bei Nichteintretensentscheid
- Michal Sosnecki
- 22. Nov. 2011
- 1 Min. Lesezeit
Wird auf eine Einsprache nicht eingetreten, so darf die nächsthöhere Instanz nur überprüfen, ob der Nichteintretensentscheid zu Recht erfolgte; eine materielle Prüfung der Streitsache steht ihr nicht zu.