Prüfung im Sicherstellungsverfahren: Vorläufigkeit der Steuerschuld und Höhe
- Thanusiya Wimalanathan
- 17. Aug. 2006
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Im Sicherstellungsverfahren prüft das Bundesgericht nur provisorisch und vorfrageweise, ob die Steuerschuld besteht. Dasselbe gilt für die Höhe des sicherzustellenden Betrags, der bloss glaubhaft zu machen ist. Im Rahmen einer Prima-facie-Würdigung reichen das Bestehen von Verlustscheinen.