top of page

Prüfung im Sicherstellungsverfahren: Vorläufigkeit der Steuerschuld und Höhe

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 17. Aug. 2006
  • 1 Min. Lesezeit

Im Sicherstellungsverfahren prüft das Bundesgericht nur provisorisch und vorfrageweise, ob die Steuerschuld besteht. Dasselbe gilt für die Höhe des sicherzustellenden Betrags, der bloss glaubhaft zu machen ist. Im Rahmen einer Prima-facie-Würdigung reichen das Bestehen von Verlustscheinen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page