top of page

Prüfungspflicht bei Ermessensveranlagung

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Auch bei einer Ermessensveranlagung hat die Steuerbehörde alle vorgelegten Dokumente zu prüfen. Nur dort wo Unklarheiten bestehen, darf sie eine Schätzung vornehmen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page