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AutorenbildMichal Sosnecki

Quotenmässige Verlegung von Schulden und Schuldzinsen bei Privatpersonen

Schulden und Schuldzinsen werden als eine besondere Belastung des Vermögens und des daraus fliessenden Ertrags betrachtet. Sie sind daher bei Privatpersonen quotenmässig, im Verhältnis der Aktiven, zu verlegen.



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