Schulden und Schuldzinsen werden als eine besondere Belastung des Vermögens und des daraus fliessenden Ertrags betrachtet. Sie sind daher bei Privatpersonen quotenmässig, im Verhältnis der Aktiven, zu verlegen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenPrivataufwand einer GmbH wird faktischem Geschäftsführer als Einkommen angerechnet, unabhängig von Anteilsinhaberschaft.
Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
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