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AutorenbildMichal Sosnecki

Recht auf Gehör verletzt bei Missverständnis über Stellungnahmerecht

Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht bei der Zustellung einer Vernehmlassung an die beschwerdeführende Partei zum Ausdruck bringt, der Schriftenwechsel sei abgeschlossen oder wenn die Eingabe mit einer Bemerkung übermittelt wird, aus der die Partei schliessen muss, dass sie keine Stellungnahme mehr abgeben dürfe.



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