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Rechtsanspruch auf Steuerlass im Kanton Bern

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 3. Dez. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Im Kanton Bern besteht ein Rechtsanspruch auf Steuerlass, so dass die staatsrechtlicher Beschwerde offen steht. Die Bestimmung der Bezugsverordnung, wonach bei Überschuldung in der Regel kein Erlass gewährt wird, ist nicht verfassungswidrig.



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