top of page

Rechtskraft bei Nichteintreten wegen Unzuständigkeit

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 4. Okt. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Art. 58 Abs. 1 und 3 ATSG; Art. 100 Abs. 5 BGG; örtliche Zuständigkeit der kantonalen Beschwerdeinstanz; formelle und materielle Rechtskraft eines negativen Zuständigkeitsentscheids. Ein Nichteintretensentscheid wegen örtlicher Unzuständigkeit nach Art. 58 ATSG wird nicht formell rechtskräftig, solange kein negativer Kompetenzkonflikt eintritt oder nicht ein anderes Gericht die Sache an die Hand nimmt. Er wird für sich allein auch nicht materiell rechtskräftig (E. 5).



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page