Art. 58 Abs. 1 und 3 ATSG; Art. 100 Abs. 5 BGG; örtliche Zuständigkeit der kantonalen Beschwerdeinstanz; formelle und materielle Rechtskraft eines negativen Zuständigkeitsentscheids. Ein Nichteintretensentscheid wegen örtlicher Unzuständigkeit nach Art. 58 ATSG wird nicht formell rechtskräftig, solange kein negativer Kompetenzkonflikt eintritt oder nicht ein anderes Gericht die Sache an die Hand nimmt. Er wird für sich allein auch nicht materiell rechtskräftig (E. 5).
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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