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Rechtskraft des amtlichen Werts bei separater Festsetzung

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 8. Jan. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Die kantonalgesetzliche Regelung, wonach der amtliche Wert in einer separaten Bewertungsverfügung rechtskräftig festgesetzt wird und im nachfolgenden Veranlagungsverfahren nicht mehr angefochten werden kann, ist zulässig.



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