Rechtskraft des amtlichen Werts bei separater Festsetzung
- Michal Sosnecki
- 8. Jan. 2019
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Die kantonalgesetzliche Regelung, wonach der amtliche Wert in einer separaten Bewertungsverfügung rechtskräftig festgesetzt wird und im nachfolgenden Veranlagungsverfahren nicht mehr angefochten werden kann, ist zulässig.