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AutorenbildMichal Sosnecki

Rechtswirksame Publikation bei unbekanntem Aufenthalt des Steuerpflichtigen

Veranlagungseröffnung: Ist der Aufenthalt eines Steuerpflichtigen unbekannt oder befindet er sich im Ausland, ohne in der Schweiz einen Vertreter zu haben, so kann ihm eine Verfügung rechtswirksam durch Publikation im kantonalen Amtsblatt eröffnet werden (Art. 116 Abs. 2 DBG). Dieser Grundsatz gilt auch soweit ein Steuerpflichtiger als Erbe in die Rechte eines Erblassers eintritt.



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