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Rechtzeitige Geltendmachung des Ausstands

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 28. Juli 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Ein Ausstandsbegehren ist bereits während eines laufenden Verfahrens geltend zu machen und nicht erst nach einem ungünstigen Entscheid im Rechtsmittelverfahren. Auch von einem juristischen Laien kann erwartet werden, dass er sich über die ordentliche Zusammensetzung des Gerichts informiert.



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