top of page
AutorenbildMichal Sosnecki

Reformatio in peius und Doppelbestrafung zulässig

Eine reformatio in peius ist trotz Rückzug der Beschwerde zulässig. Die Auferlegung von Bussen wegen Steuerbetrugs durch die Staatsanwaltschaft sowie wegen Steuerhinterziehung durch die Steuerverwaltung verletzt den Grundsatz der Doppelbestrafung nicht.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page