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Reformatio in peius und Doppelbestrafung zulässig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 23. März 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Eine reformatio in peius ist trotz Rückzug der Beschwerde zulässig. Die Auferlegung von Bussen wegen Steuerbetrugs durch die Staatsanwaltschaft sowie wegen Steuerhinterziehung durch die Steuerverwaltung verletzt den Grundsatz der Doppelbestrafung nicht.



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