Rentensatzbesteuerung für Kapitalleistungen und Zinsen
- Michal Sosnecki
- 31. März 2016
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Wird eine Kapitalleistung für wiederkehrende Leistungen ausbezahlt ist diese zum Steuersatz zu berechnen, der sich ergäbe, wenn anstelle der einmaligen Leistung eine entsprechende jährliche Leistung ausgerichtet würde (sog. Rentensatz). Der Rentensatz gilt sowohl für die Kapitalleistung als auch für die darauf entfallenden Zinsen.