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Revisionsgrund: EMRK-Verletzung durch EGMR-Urteil

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 22. Nov. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Revision eines Urteils des Bundesgerichts: Eine Revision kann verlangt werden, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem endgültigen Urteil festgestellt hat, dass die Menschenrechtskonvention oder die Protokolle dazu verletzt worden sind.



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