Revisionsgrund: EMRK-Verletzung durch EGMR-Urteil
- Michal Sosnecki
- 22. Nov. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Revision eines Urteils des Bundesgerichts: Eine Revision kann verlangt werden, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem endgültigen Urteil festgestellt hat, dass die Menschenrechtskonvention oder die Protokolle dazu verletzt worden sind.