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Revisionsgrund nur bei übersehenen, erheblichen Tatsachen

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 11. Dez. 2007
  • 1 Min. Lesezeit

Die Revision eines bundesgerichtlichen Urteils kann nur verlangt werden, wenn das Gericht Tatsachen übersehen hat, die für das Verfahren erheblich sind.



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