top of page

Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 25. Sept. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Zuviel erhobene Steuern sind zurückzuerstatten; dem Steuerpflichtigen steht ein entsprechender Rückerstattungsanspruch zu. Gegen den Entscheid über einen solchen Anspruch stehen dem Steuerpflichtigen die gleichen Rechtsmittel zu wie gegen die Veranlagungsverfügung.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page