Änderung der Rechtsprechung: Besteuerung des Rückkaufs einer laufenden Leibrente: Die Kapitalleistung ist zum Vorsorgetarif zu besteuern. Eine Besteuerung von 40 Prozent der Rückkaufssumme (zum Rentensatz) ist nicht zulässig.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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