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AutorenbildMichal Sosnecki

Rückkauf einer Leibrente: Besteuerung zum Vorsorgetarif

Änderung der Rechtsprechung: Besteuerung des Rückkaufs einer laufenden Leibrente: Die Kapitalleistung ist zum Vorsorgetarif zu besteuern. Eine Besteuerung von 40 Prozent der Rückkaufssumme (zum Rentensatz) ist nicht zulässig.



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