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AutorenbildMichal Sosnecki

Rückkaufsfähige Leibrente vermögenssteuerpflichtig

Wenn bei einem Versicherungsvertrag die zugesicherten Leistungen lange vor Vertragsende den Betrag der Einmalprämie übersteigen werden, wird mit einer solchen Versicherung das Langleberisiko des Versicherten abgesichert. Es liegt damit ein Leibrentenvertrag vor. Wenn es sich um eine rückkaufsfähige Leibrente handelt, unterliegt diese auch nach der Aufschubphase mit dem Rückkaufswert der Vermögenssteuer.



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