Wenn bei einem Versicherungsvertrag die zugesicherten Leistungen lange vor Vertragsende den Betrag der Einmalprämie übersteigen werden, wird mit einer solchen Versicherung das Langleberisiko des Versicherten abgesichert. Es liegt damit ein Leibrentenvertrag vor. Wenn es sich um eine rückkaufsfähige Leibrente handelt, unterliegt diese auch nach der Aufschubphase mit dem Rückkaufswert der Vermögenssteuer.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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