Rückkommen auf Nichteintretensentscheid nur bei Fehler zulässig
- Michal Sosnecki
- 18. Jan. 2013
- 1 Min. Lesezeit
Bei einem Nichteintretensentscheid darf die Steuerbehörde während dem hängigen Rechtsmittelverfahren nur dann auf den eigenen Entscheid zurückkommen, wenn das Nichteintreten zu Unrecht erfolgt. Eine Wiedererwägung mit Blick auf die materielle Beurteilung der Streitsache ist ausgeschlossen.