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Rückstellungen nur bei aktueller Verlustgefahr

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 23. Aug. 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Rückstellungen sind zugelassen, wenn sie im Hinblick auf gegenwärtige, drohende Verlustgefahren in die Bilanz eingeführt werden. Rückstellungen, die demgegenüber nicht mehr geschäftsmässig begründet sind, werden dem steuerbaren Gewinn zugerechnet.



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