Rückstellungen nur bei aktueller Verlustgefahr
- Thanusiya Wimalanathan
- 23. Aug. 2010
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Rückstellungen sind zugelassen, wenn sie im Hinblick auf gegenwärtige, drohende Verlustgefahren in die Bilanz eingeführt werden. Rückstellungen, die demgegenüber nicht mehr geschäftsmässig begründet sind, werden dem steuerbaren Gewinn zugerechnet.