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AutorenbildMichal Sosnecki

Rückweisungsentscheid als Endentscheid bei rein rechnerischer Umsetzung

Ein Rückweisungsentscheid wird wie eine Endentscheid behandelt, wenn der unteren Instanz, an welche die Sache zurückgewiesen wird, kein Entscheidungsspielraum mehr verbleibt und die Rückweisung nur noch der rechnerischen Umsetzung des Oberinstanzlichen dient.



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